Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln
für das Schwimmbad im Rahmen der Covid-19 Pandemie
Sicherheit für Ihren entspannten Aufenthalt
Als Zutrittsvoraussetzung für das Schwimmbad gilt die 2G-Regel1):- ein Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung oder
- ein Nachweis einer überstandenen Covid-Infektion
Bitte beachten Sie:
- Rutsche, Strömungskanal, Nackenduschen und Massagedüsen können nur eingeschränkt benutzt werden.2)
- Die Textilsauna bleibt geschlossen.
- Beim Bahnen schwimmen wird im Kreisverkehr2) geschwommen.
Das Aktivbad ist währenddessen wie folgt unterteilt:
Für Sie geöffnet: | |
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Schwimmhalle | max. 125 Personen |
Badezeiten: | |
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Mo | 09:00 - 14:30 Uhr |
Di bis Fr | 09:00 - 21:00 Uhr |
Sa und So | 09:00 - 21:00 Uhr |
Zwischen den einzelnen Zeitblöcken erfolgt eine gründliche Flächendesinfektion gemäß unserem Hygienekonzept.
Corona-Hygieneregeln für den Aufenthalt im Schwimmbad
Grundsätzlich gilt die allgemeine Maskenpflicht!Ausnahmen sind:
- in den Duschen
- am Sitzplatz im Gastronomie-Bereich
- im Hallenbad
- im Außenbereich
Abstand halten!
Mindestens 1,5 m Sicherheitsabstand zu Mitarbeitern und Gästen unterschiedlicher Haushalte einhalten. Bitte halten Sie die Abstandsregel auch im Schwimmbecken ein.
Hände desinfizieren!
Hände regelmäßig waschen und desinfizieren.
Desinfektionsmittel stehen ausreichend im MarienBad zur Verfügung.
Die Corona-Regeln gelten uneingeschränkt. Wer sich nicht daran hält, wird aus dem Bad verwiesen.
Die Hygienemaßnahmen gelten für alle Besucher – auch für geimpfte und genesene Personen.
1) Kinder bis einschließlich 11 Jahren sind von der 2G-Regel befreit.
Für Jugendliche von 12 bis einschließlich 17 Jahren gilt die 3G-Regel.
2) Abhängig von der Höhe der aktuellen Inzidenzwerte.