Badeordnung der MarienBad GmbH - Stand: August 2020


1. Allgemeines

Die Badeordnung dient im Interesse der Besucher der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung des MarienBades.

Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des MarienBades und seiner Anlagen unterwerfen Sie sich den nachfolgenden Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.

Mit dem Lösen der Eintrittskarten bzw. mit dem Betreten des Bade-und Saunabereiches akzeptieren Sie ausnahmslos die Bestimmungen dieser Haus-, Bade-und Saunaordnung.

Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen diese Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

Die Badeeinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung, haftet der Badegast für den Schaden.

Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind Belästigungen, zum Beispiel durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherungen sowie der Austausch von Zärtlichkeiten, die über einen normalen Kuss hinausgehen, untersagt.

Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal entgegen.

Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich verboten bzw. nur mit Sondergenehmigung der Geschäftsführung erlaubt. Der Haupteingangsbereich sowie der Zugang des Gebäudes durch das Kellergeschoss sind videoüberwacht. Die Nutzung von Handys und Tablets ist unter anderem aufgrund der Fotofunktion generell verboten.

Den Anweisungen des Badepersonals ist Folge zu leisten.


2. Öffnungszeiten und Zutritt

Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben. Bei Sonderveranstaltungen kann von den normalen Öffnungszeiten abgewichen werden. Änderungen werden durch Anschlag bekannt gemacht. Letzter Einlass ist 60 Minuten vor Badeschluss, Badeschluss ist ¼ Std. vor Schließung des Aktivbades.

Der Zutritt kann verweigert werden bei Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten, Personen die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen und solche, gegen die ein Haus- und Badeverbot besteht. Bei übermäßigem Alkoholgenuss kann dem Gast auch Hausverbot erteilt werden.

Kinder unter 10 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener unter deren ausschließlicher Verantwortung zugelassen. Kinder ab 10 Jahren dürfen das Bad ohne Begleitung Erwachsener nur dann benutzen, wenn sie durch Vorlage des Schwimmausweises nachweisen können, dass sie mindestens im Besitz des Jugendschwimmabzeichens in Bronze sind.

Die Sauna ist für Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener zu benutzen. Die Eltern haben für ein angemessenes Verhalten im Saunabereich zu sorgen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen nach 19.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten das Bad nutzen.

Das Mitbringen von Tieren ist, mit Ausnahme im Foyer, nicht gestattet.

Bei Verlust des Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssels werden die Personalien des Gastes notiert. Findet sich der Schlüssel nicht wieder auf, erhält der Gast eine Rechnung in Höhe des entstandenen Schadens.

Beim Erwerb von Mehrfachkarten erheben wir ein einmaliges Pfand in Höhe von 5,00 € pro Transponderkarte. Bei Rückgabe der Karte wird dieser Betrag in vollem Umfang erstattet.

Wir empfehlen bei Mehrfachkarten die Personalisierung. Bei Verlust oder Zerstörung der Karte können wir diese dann jederzeit sperren bzw. eine Ersatzkarte ausstellen. In diesem Fall ist erneut ein Kartenpfand in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Die Abgabe der Personalien erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter-gegeben bzw. zu ungewollten Werbezwecken verwendet.

Auf Verlangen können Ihre Adressdaten jederzeit gelöscht werden.

Auf den Karten vorhandenes Wertguthaben können Sie sich jederzeit zu den Öffnungszeiten unseres Bades an unserer Hauptkasse bzw. Gastrokasse im Foyer auszahlen lassen.
Alle Einzel- und Mehrfachkarten sowie Gutscheine sind von Umtausch oder Rückerstattung ausgeschlossen.


3. Haftung


Die Badegäste benutzen das MarienBad und deren Einrichtung auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Anlage in verkehrssicherem Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen sowie für sonstige Sach- oder Vermögensschäden, die dem Gast bei Nutzung der Einrichtung entstehen, haftet der Betreiber nicht, es sei denn, dass die Schäden auf Mängel beruhen, die er zu vertreten hat und ihm oder einem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

Bei Überfüllung oder aus anderen dringenden Anlässen können einzelne Abteilungen des MarienBades für die Besucher gesperrt werden.


4. Nutzung des Schwimmbades


Der Badebereich einschließlich Duschen darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Der Aufenthalt ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Es sollten Badeschuhe getragen werden.

Körperreinigung: Jeder Badegast ist verpflichtet, sich vor dem Benutzen der Becken im Vorreinigungsraum am ganzen Körper gründlich zu waschen (unter Verwendung von Shampoo, Seife oder Duschgel) und anschließend sorgfältig abzuduschen. In den Becken ist eine Körperreinigung nicht gestattet. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art (zum Beispiel Sonnencreme) vor dem Benutzen der Becken ist untersagt. Aus hygienischen Gründen ist im gesamten Bad eine Körperpflege, die über das Duschen und Haare waschen hinausgeht, wie zum Beispiel Rasuren, nicht erlaubt.

Das Rauchen ist nur in dem dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Außenbereich gestattet.

Behälter aus Glas (Flaschen), Dosen usw. dürfen im Umkleide-, Sanitär-, Sauna- und Badebereich nicht benutzt werden.

Kleidung und mitgebrachte Sachen sind in den Garderobeschränken im Umkleidebereich zu deponieren.

Wenn Sie Einrichtungen und Räume verunreinigt oder beschädigt vorfinden, teilen sie dies bitte dem Personal mit.

Bitte sorgen Sie durch Ihr eigenes Verhalten dafür, dass Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind.

Im Interesse der anderen Badegäste ist es nicht gestattet, vom Beckenrand ins Wasser zu springen, zu lärmen oder zu toben.

Kleinkinder mit Schwimmflügeln o.ä. Hilfsmitteln dürfen sich lediglich im Nichtschwimmer-bereich aufhalten.


5. Nutzung der Saunaanlage


Der Sauna- und Ruhebereich einschließlich Duschen darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Der Aufenthalt ist nur in üblicher Badebekleidung (Bademantel) gestattet. Es sollten Badeschuhe getragen werden.

Körperreinigung: Jeder Saunagast ist verpflichtet, sich vor dem Benutzen der Saunakabinen im Vorreinigungsraum am ganzen Körper gründlich zu waschen (unter Verwendung von Shampoo, Seife oder Duschgel) und anschließend sorgfältig abzuduschen und abzutrocknen. In den Saunen ist eine Körperreinigung nicht gestattet. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art (zum Beispiel Sonnencreme) vor dem Benutzen der Sauna ist untersagt. Aus hygienischen Gründen ist im gesamten Saunabereich eine Körperpflege, die über das Duschen und Haare waschen hinausgeht, wie zum Beispiel Rasuren, nicht erlaubt.

Das Rauchen ist nur in dem dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Außenbereich gestattet.

Behälter aus Glas (Flaschen), Dosen usw. dürfen im Umkleide-, Sanitär-, Sauna- und Badebereich nicht benutzt werden.

Kleidung und mitgebrachte Sachen sind in den Garderobeschränken im Umkleidebereich zu deponieren.

Zur Benutzung des Sauna-Bereiches ist das Mitbringen ausreichend großer Saunatücher erforderlich. Die Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden.

Badeschuhe bleiben vor der Sauna stehen.

Aufgüsse auf dem Ofen werden, sofern keine automatische Einrichtung vorhanden ist, grundsätzlich und ausschließlich vom Badepersonal durchgeführt. Dasselbe gilt auch für die Bedienung der Betriebstechnik.

Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten.

Vor jedem Saunagang und vor Benutzung der Kaltwasser- und Tauchbecken ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung dieser Becken nicht angewandt werden.

Sauna und Dampfbäder sind textilfrei zu benutzen.

Der Gastronomiebereich und die Sauna-Bar sind mit Bademantel zu benutzen. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in diesem Bereich nicht gestattet.

Liegen dürfen nicht durch Handtücher oder dergleichen reserviert werden. Im Ruhebereich sind störende Geräusche, Imbiss und Mahlzeiten nicht erwünscht.


6. Fundgegenstände


Bitte geben Sie Gegenstände, die Sie im Bad gefunden haben, an der Kasse oder beim Aufsichtspersonal ab.

Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.


7. Aufsicht

Das Badepersonal ist befugt, Personen, die
a) Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b) andere Badegäste belästigen
c) trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Badeordnung verstoßen,
sofort aus dem Bad zu weisen.

Widersetzung zieht Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.

Entrichtete Benutzungsgebühren werden nicht zurückerstattet.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksicht gegenüber anderen Badegästen.

Vielen Dank für Ihren Besuch und auf Wiedersehen!

Ihre MarienBad GmbH
Geschäftsleitung

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