Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln
für das Saunadorf im Rahmen der Covid-19 Pandemie
Sicherheit für Ihren entspannten Aufenthalt
Als Zutrittsvoraussetzung für die Sauna gilt die 2G-Regel1):- ein Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung oder
- ein Nachweis einer überstandenen Covid-Infektion
Bitte beachten Sie:
- Die Saunakabinen werden mit mindestens 60° C betrieben.
Für Sie geöffnet: | |
---|---|
Saunadorf | max. 75 Personen |
Saunazeiten: | |
---|---|
Mo bis Fr | 13:00-21:00 Uhr |
Sa und So | 09:00-21:00 Uhr |
Zwischen den einzelnen Zeitblöcken erfolgt eine gründliche Flächendesinfektion gemäß unserem Hygienekonzept.
Corona-Hygieneregeln für den Aufenthalt im Saunadorf
Grundsätzlich gilt die allgemeine Maskenpflicht!Ausnahmen sind:
- in den Duschen
- am Sitzplatz im Gastronomie-Bereich
- in den Saunakabinen
Abstand halten!
Mindestens 1,5 m Sicherheitsabstand zu Mitarbeitern und Gästen unterschiedlicher Haushalte einhalten.
Hände desinfizieren!
Hände regelmäßig waschen und desinfizieren.
Desinfektionsmittel stehen ausreichend im MarienBad zur Verfügung.
Die Corona-Regeln gelten uneingeschränkt. Wer sich nicht daran hält, wird aus dem Bad verwiesen.
Die Hygienemaßnahmen gelten für alle Besucher – auch für geimpfte und genesene Personen.
1) Kinder bis einschließlich 11 Jahren sind von der 2G-Regel befreit.
Für Jugendliche von 12 bis einschließlich 17 Jahren gilt die 3G-Regel.